Eingeschneit und zu spät? Das Risiko trägt allein der Arbeitnehmer
Düsseldorf. Im Winter kommt es vor, dass starker Schneefall oder vereiste Straßen den Weg zur Arbeit blockieren. Das Risiko für Verspätungen durch Eis und Schnee trägt dabei der Arbeitnehmer, das berichtet der bei 'markt intern' in Düsseldorf erscheinende Brancheninformationsdienst 'arbeitgeber intern'. Kommt der Arbeitnehmer zu spät ins Büro, weil er wegen Straßenglätte langsam fahren musste, ist das kein Fall von höherer Gewalt, so 'arbeitgeber intern'. Der Mitarbeiter ist vielmehr verpflichtet, seine Anreise zum Arbeitsplatz vorausschauend zu organisieren.
Der Arbeitnehmer trägt fast immer das sogenannte Wegerisiko. Im Winter muss er mit wetterbedingten Problemen rechnen und notfalls so früh aufbrechen, dass er pünktlich zur Arbeit kommen kann. Das gilt auch, wenn beispielsweise aktuell Straßen wegen Lawinengefahr gesperrt werden. Eine Lawine kommt selten aus heiterem Himmel. Meist hat es zuvor tagelang geschneit und es ist absehbar, dass Straßen gesperrt werden.
Damit liegt auch in solchen Fällen keine höhere Gewalt vor. Das heißt: Der Arbeitnehmer hätte früher abreisen müssen, um pünktlich wieder bei der Arbeit sein zu können. Zudem ist es die Pflicht des Arbeitnehmers seinen Arbeitgeber über Verspätungen zu unterrichten. Auch wenn der Arbeitgeber vom Schneechaos gehört hat, darf der Arbeitnehmer nicht einfach wegbleiben. Zudem muss er sich um alternative Rückreiserouten bemühen, wenn diese zumutbar sind.
Pressesprecher