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Ehemalige Opel-Mitarbeiter verlieren Steuervorteil auf Abfindung

steuertip-Chefredakteur Karl-Heinz Klein:  „Betroffene sollten unbedingt einen Antrag auf Erlass einer Billigkeitsregelung gemäß § 163 AO stellen, nach der die in 2018 erhaltene Abfindung und die hierauf einbehaltenen Steuerabzugsbeträge im Ursprungsjahr der Abfindungszahlung zu berücksichtigen…