Befreiung von der Bonpflicht: Ausnahmeregelungen in NRW mit hohen bürokratischen Hürden für Betriebe
Düsseldorf. Bäcker, Metzger und andere Betriebe, die eine Registrierkasse nutzen, müssen ihren Kunden ab dem 1.1.2020 einen Beleg aushändigen. Für jedes Brot und jeden Schinken einen Bon auszugeben, empfinden viele Betriebe als finanzielle, bürokratische und umweltschädliche Zumutung. Zwar sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Befreiung von der Belegausgabepflicht vor, die von jedem Betrieb bei seinem Finanzamt beantragt werden kann. Die Abarbeitung dieser Anträge dürfte aber zumindest in Nordrhein-Westfalen (NRW) einige Zeit in Anspruch nehmen: Wie der bei 'markt intern' in Düsseldorf erscheinende 'steuertip' aktuell berichtet, hat die Oberfinanzdirektion (OFD) NRW in einer „Nur für den Dienstgebrauch“ bestimmten „Kurzinformation Prüfungsdienste“ vom 7.11.2019 die Finanzämter in NRW angewiesen, beabsichtigte Bewilligungen von Anträgen auf eine Befreiung von der Ausgabepflicht vorab der OFD vorzulegen.
Nach Einschätzung des 'steuertip' dürfte diese Praxis die Bewilligung von Ausnahmeanträgen mindestens verzögern. Plausibel ist aber auch, dass die OFD NRW darüber wachen wird, dass eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen den Geist des Gesetzes aus ihrer Sicht nicht konterkariert, zum Leidwesen der Bäcker, Metzger und Kleingastronomen in Nordrhein-Westfalen.
'steuertip'-Chefredakteur Karl-Heinz Klein kommentiert: „Wieder einmal schießt die Finanzverwaltung über das Ziel hinaus. Gerade NRW stand seinerzeit federführend für das – handwerklich unglaublich schlecht gemachte – Kassengesetz. Zum Teil wollte Nordrhein-Westfalen sogar noch viel weiter gehen als es das jetzige Gesetz erkennen lässt. Weil die zuständigen Damen und Herren aber offenbar ihren Willen nicht durchsetzen konnten, versucht man nun, vor allem Gastronomen und Einzelhändlern auf kaltem Wege den Garaus zu machen.“
Pressesprecher