Andreas Pinkwart: Neues Ladenöffnungsgesetz trägt zum Rechtsfrieden bei
Düsseldorf. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und frühere Rektor der HHL Leipzig Graduate School of Management, Prof. Dr. Andreas Pinkwart, hat als Gast der ‘markt intern’-Redaktionskonferenz trotz einer anderslautenden Entscheidung des OVG Münster betont, das neue Ladenöffnungsgesetz NRW ermögliche rechtssichere Sonntagsverkäufe.
Pinkwart sieht die Kommunen aufgrund der Gesetzesnovelle in der Lage, gerichtsfeste Sonntagsöffnungen festzusetzen: „Wir haben eine Beweislastumkehr beim Anlassbezug eingeführt. Das ist sehr segensreich, da jetzt nicht mehr die Kommunen nachweisen müssen, mit wie vielen Besuchern bei einer Veranstaltung zu rechnen ist. Diejenigen, die dagegen klagen, müssen jetzt den Nachweis erbringen, dass keine hinreichende Zahl erreicht wird. Das ändert die Spielregeln grundlegend.“ Unabhängig davon, so der Minister, brauche es auch nach dem neuen Gesetz eine sorgfältige Begründung der Kommunen, „für die unser Gesetz viele Argumente bereithält“.
Pinkwart erklärte die Transformation im Einzelhandel für unaufhaltsam. Der Präsenzhandel habe aber Zukunft, sofern er mit der Zeit gehe. Als Beispiel nannte der Minister das 1832 gegründete Modehaus Fischer in Leipzig, das inzwischen einen großen Teil seines Umsatzes mit Dienstleistungen rund um die Stilberatung mache. Wichtig zur Vermeidung verödeter Innenstädte sei, städteplanerisch dafür zu sorgen, Lebensmittelgeschäfte nicht in den Stadtrandlagen, sondern in der Innenstadt anzusiedeln. Dies führe dazu, dass auch nach 20 Uhr Leben in der Innenstadt sei. Damit die Menschen sich aus dem Sofa erhöben, müsse das Erlebnis Innenstadt Spaß machen. Dazu müssten sich Städte und Einzelhandel mehr einfallen lassen.
Zudem sprach sich der Minister für eine stärkere Vertriebsautonomie im Bereich des Einzelhandels aus. Er sei dafür, dass Hersteller ihren Vertriebskanal selbst wählen könnten. Die freie Wahl des Vertriebskanals sei aus betriebswirtschaftlichen und ordnungspolitischen Gründen geboten, weil es sich dabei um eine marketingpolitische Entscheidung handle. Wünschenswert wäre, so Pinkwart, „auf europäischer Ebene eine einheitliche Lösung zu den Fragen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Beschränkungen des Online-Vertriebs zu finden“.
Beim Thema Bürokratieabbau sieht Pinkwart die Landesregierung auf gutem Weg. Sie habe ihren Teil durch zwei verabschiedete „Entfesselungspakete“ beigetragen. Das dritte sei gerade in Arbeit. Bei dem gehe es „schwerpunktmäßig ums Thema Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir haben für technische Anlagen in NRW eine Genehmigungsdauer von 18 bis 24 Monaten. Die Niederländer erledigen das im Schnitt in sechs Monaten. Wir haben in den letzten sieben Jahren für die Entwicklung in NRW viele Bremsen durch die Vorgängerregierung eingezogen bekommen. Die wollen wir Schritt für Schritt ökologisch und sozial verantwortlich lösen.“
Pinkwart äußerte sich im Redaktionsgespräch ferner zu Fragen der Publizitätspflicht von Kapitalgesellschaften, zum Internet-Zugang der NRW-Haushalte, zur Vermeidung von Dieselfahrverboten sowie zu den Auswirkungen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung und der Kernenergie für Nordrhein-Westfalen.
Das gesamte Redaktionsgespräch mit Prof. Dr. Andeas Pinkwart lesen Sie hier.
Pressesprecher