Keine BGH-Entscheidung über Amazon-Verbot und Selektivvertrieb: Händler zieht Revision gegen Rucksackhersteller Deuter zurück
Düsseldorf. Der Onlinesporthändler Cortexpower hat die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt von Dezember 2015 zurückgezogen, in dem das OLG dem Rucksackhersteller Deuter erlaubt hatte, den Verkauf seiner Produkte via Amazon zu untersagen. Das bestätigte ein Unternehmenssprecher von Deuter/Gersthofen am Freitagvormittag auf Nachfrage gegenüber 'markt intern'/Düsseldorf. Das Urteil des OLG Frankfurt ist somit rechtskräftig.