Fairer Wettbewerb beruht auf Chancengleichheit
Kartellamt stärkt die Position von horizontalen Lieferantenkooperationen.
Die fortschreitende Konzentration des Handels ist in vielen Branchen zu beobachten und hat zu teilweise ungesunden Abhängigkeitsverhältnissen der Lieferantenseite geführt. Das in erster Linie zum Schutz des Verbrauchers formulierte Wettbewerbsrecht hat an vielen Stellen mittlerweile eine gegenteilige Wirkung erlangt. So hat bereits Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, im Fall der Möbelbranche erkannt: „Wenn am Ende aber Hersteller aufgrund des Konditionendrucks durch die Handelsseite langfristig nicht mehr mithalten können und aus dem Markt ausscheiden, leidet die Vielfalt, können die Preise steigen, und die Verbraucher haben das Nachsehen.“
Die pauschale und teilweise gelebte Annahme, Einkaufskooperationen hätten nahezu unbegrenzte Kooperationsmöglichkeiten, um ihre Interessen durchzusetzen, Lieferantenkooperationen wären dagegen grundsätzlich Absprachen untersagt, hat nicht nur den oben genannten Schwund beschleunigt, sondern ist auch rechtlich nicht zutreffend.
Den Verbraucher immer im Blick behalten!
Reflexartig werden bei Lieferantenkooperationen sofort illegale Preisabsprachen vermutet. Dabei stehen die Interessen von Lieferantenkooperationen den Verbraucherinteressen in den meisten Fällen nicht entgegen. So können z. B. anerkannte Prozessstandards zu ungeheuren Effizienzsteigerungen entlang der gesamten Lieferkette führen, was mittelbar dem Verbraucher in Form von günstigen Preisen, kurzen und transparenten Lieferzeiten, etc. zugutekommt. Diese sind jedoch aufgrund der vorherrschenden Konzentration auf Abnehmerseite einzeln oftmals schwer dursetzbar. Kooperationen können helfen, sinnvolle, effiziente Ansätze im Markt zu etablieren und Innovationen voranzutreiben.
Das Bundeskartellamt hat auf der diesjährigen Prospektive Möbelbranche ausführlich zu den horizontalen Kooperationsmöglichkeiten referiert und insbesondere der Lieferantenseite Mut gemacht, vorhandene Möglichkeiten zu nutzen. Interessierte können diesen Beitrag auf www.koop-netz.de nachhören.
Bei bekannten Grenzen ist mehr möglich als gedacht!
Der Vortrag hat nochmals klargestellt: das Wettbewerbsrecht gibt Lieferantenkooperationen mehr Möglichkeiten als allgemein angenommen, wenn gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu zählen eine klare Organisation und die unbedingte Einhaltung der Complianceanforderungen. Dieser Rahmen hält jedoch einen enormen Werkzeugkasten an Möglichkeiten bereit.
Ein Compliance-System ist unabhängig davon jedem Unternehmen dringend angeraten. Ungewolltes Fehlverhalten Einzelner kann für das Unternehmen und den persönlich haftenden Geschäftsführern empfindliche, auch private finanzielle Einbußen bedeuten. Nur durch ein Compliance-System kann nachgewiesen werden, die erforderlichen Maßnahmen getroffen und der Aufsichtspflicht genüge getan zu haben, so dass Risiken für das Unternehmen und die Geschäftsführung abgewendet werden.
Kooperative Compliance-Systeme
Besonders empfehlenswert haben sich an dieser Stelle kooperative, speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Gruppe von Unternehmen zugeschnittene Compliance-Systeme erwiesen. Das bringt Effizienz, sowohl in der Einführung als auch im Unterhalt des Systems.
Gastautor