OVG des Saarlandes setzt 2G-Regel für Einzelhandel im Saarland außer Vollzug
Nach dem OVG Lüneburg und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat gestern das OVG des Saarlandes als drittes Gericht die 2G-Regel im Einzelhandel gestoppt. Die saarländischen Richter gaben einem Eilantrag der Ceconomy (Betreiberin der MediaMarkt und Saturn Fachmärkte) auf einstweilige Außervollzugsetzung der Regelung statt. Nach der beanstandeten Bestimmung ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt unter anderem zu den Elektronikmärkten verwehrt. Aufgrund dieser unanfechtbaren Entscheidung gilt auch im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel generell nicht mehr. Ministerpräsident Tobias Hans hat bereits angekündigt, die Verordnung entsprechend ändern zu wollen.
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