OVG Lüneburg kippt 2-G-Regelung im niedersächsischen Einzelhandel!
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in einem unanfechtbaren Beschluss vom gestrigen Tage die 2-G-Regel im dortigen Einzelhandel gekippt. Ein Unternehmen, „das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt“, hatte dagegen eine Normenkontrollklage erhoben und sie damit begründet, „die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar“.
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