Unternehmen in der Coronakrise: So vermeiden Sie die Insolvenzverschleppung!
Klar ist: Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise insolvenzreif geworden sind, haben noch Aufschub bis zum 30. September 2020. Sie müssen bis zu diesem Datum keinen Insolvenzantrag stellen. Hintergrund ist das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG I). Weniger klar ist, was danach geschieht. Im Deutschen Bundestag wird aktuell ein Gesetzentwurf beraten, der den Aufschub bis zum 31. Dezember 2020 verlängern soll. Allerdings nur für überschuldete Unternehmen, die noch oder wieder zahlungsfähig sind. Weitere gesetzliche Maßnahmen sind geplant, befinden sich aber noch nicht in der parlamentarischen Beratung. Im Folgenden werden grundlegende Fragen beantwortet, die sich stellen, wenn Unternehmensverantwortliche die Gefahr der Insolvenzverschleppung vermeiden wollen. Ergänzend zu den grundsätzlichen Fragen hat 'markt intern' das Schaubild 'So vermeiden Sie die Insolvenzverschleppung' erstellt.
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Justiziar