Übersichtsseite für offizielle Hilfsangebote
Auf dieser Seite sammeln wir Links zu externen Inhalten, die im Zusammenhang der Coronakrise für Sie nützlich sein könnten. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Haben Sie Fragen, die Sie konkret vor Ort betreffen? Schreiben Sie uns unter [email protected]. Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten so schnell und so präzise antworten, wie möglich.
Allgemeines
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
Auf der Seite der Bundesregierung gibt es die jeweils aktuellen Hinweise, was politisch im Zusammenhang mit der Coronakrise entschieden wird.
Finanzielle Hilfen für Unternehmen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Unter dieser Adresse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie die wichtigsten Beschlüsse der Bundesregierung über finanzielle Hilfen und die notwendigen Ansprechpartner.
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Neben dem Bund hat auch die bayerische Landesregierung umfangreiche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen beschlossen. Alle Informationen und Ansprechpartner sowie das nötige Antragsformular, um die Soforthilfe in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro zu erhalten, finden Sie auf dieser Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Stellvertretend für entsprechende Seiten der anderen Bundesländer (genaue Adresse können Sie bei uns gerne erfragen)veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hier die wesentlichen Ansprechpartner für Unternehmen sowie die möglichen Unterstützungsleistungen speziell des Landes.
www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Auf dieser Seite der KfW, über die zahlreiche Finanzierungshilfen des Bundes abgewickelt werden, finden Sie die erforderlichen Informationen, falls Sie Gelder der KfW über ihre Hausbank beantragen wollen. Sie können sich dort auch in einen Mailverteiler eintragen, der sie über die aktuellen Entwicklungen informiert.
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber
https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html
Der Gesetzgeber hat die zeitlichen und finanziellen Grenzen für Minijobber teilweise ausgeweitet. Alle Informationen dazu finden Sie unter dem angegeben Link.
https://www.mit-bund.de/content/aussetzung-der-sozialbeitraege
Betriebe, die sich wegen der Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. April 2020 befristet. Hier finden Sie einen entsprechenden Musterantrag der
Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT).
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen
Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen, die Sie aktuell als Arbeitgeber zu Fragen der Beschäftigung und Bezahlung Ihrer Mitarbeiter haben, insbesondere Hinweise zum geänderten Kurzarbeitergeld.
Spezielle Informationen für Einzelhändler
https://einzelhandel.de/coronavirus
Der Handelsverband Deutschland hält neben den üblichen Verweisen auf bekannte Seiten (die sie auch in unserem Link-Ticker finden) noch einige spezielle Seiten speziell für den Einzelhandel bereit, etwa die Verfügungen der Bundesländer zu Geschäftsschließungen.
Informationen zu Reisen
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Unter der Adresse des Auswärtigen Amtes finden Sie die jeweils aktuellen Hinweise, die es bei Reisen ins Ausland zu beachten gilt.
https://www.bahn.de/p/view/home/info/corona_startseite_bahnde.shtml
Auf dieser Seite der Deutschen Bahn finden Sie wichtige Informationen zum Bahnverkehr und Einschränkungen beim Publikumsverkehr der Reisecenter. Zudem können Sie dort ein Formular zur Erstattung des Fahrpreises downloaden
Verschiedenes
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/
Die GEMA hat entschieden, dass für Lizenznehmer für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge ruhen. Rückwirkend ab dem 16. März müssen dafür keine Gebühren bezahlt werden.