Sie sind Rechtsanwalt oder Steuerberater? Jetzt kommt es auf Ihren pro-bono-Rat an!
Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Die Regierungschefs von Deutschland und Frankreich überbieten sich mit martialischen Formulierungen: Von der größten Herausforderung für ein solidarisches Miteinander seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist die Rede, von einem Kriegszustand gar, in dem wir uns befänden. Wie man es auch dreht und wendet: Etliche Privatunternehmen und ihre Mitarbeiter befinden sich aufgrund der Coronakrise in einer äußerst schweren, so von niemandem vorhergesehenen Belastungsprobe. Es ist richtig, dass die Botschaft jetzt lauten muss: Wir halten zusammen! Wir helfen uns gegenseitig, jeder nach seinem Vermögen und nach seinen Kräften. Nicht nur deshalb, weil sich niemand den drohenden Folgen entziehen kann. Denn wer soll wieder Vielfalt in die Städte bringen, wenn zigtausende Fachgeschäfte in den nächsten Wochen aufgeben müssen? Gewerbesteuern, Ausbildungsplätze, Engagement und Verantwortung vor Ort – was jetzt wegbricht, wird in vielen Fällen unwiederbringlich verloren sein. Aber es gibt noch einen anderen Grund für Solidarität. Die Anfang der Woche angeordneten Geschäftsschließungen sind vorsorglich erfolgt. Geschützt werden die Schwächsten. Diesem Zweck sollen sich alle Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, die für die Versorgung der Bevölkerung nicht lebensnotwendig sind, unterordnen. Das ist legitim, aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Ein Unternehmen, dem ein wirtschaftliches Sonderopfer zugemutet wird, muss sich deswegen nicht alles gefallen lassen. Geschäftsschließungen unterliegen einem strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstab. Sofern Alternativen den Zweck der Kontaktminimierung genauso gut oder besser erfüllen, sind diese vorzuziehen.
Dabei stellen sich etliche Abgrenzungsfragen. Ist es zulässig, Einzeltermine für den Verkauf oder die Beratung zu vereinbaren? Kann ein Geschäft offenbleiben, das von der Schließung befreite Teilsortimente (z.B. Zeitungen) anbietet? Was gilt als handwerksnahe oder sonstige Dienstleistung, die weiterhin erbracht werden darf, was nicht? Wenn sich eine Schließung nicht abwenden lässt, können dem Geschäftsinhaber Entschädigungsansprüche zustehen. Und dies ist nur ein schmaler Ausschnitt aus dem Spektrum der Fragen, die sich stellen. Mindestens genauso wichtig können Liquiditäts- und Überbrückungshilfen sein, Express-Bürgschaften, Ansprüche auf Entschädigung für den Ausfall von Mitarbeitern, die unter Quarantäne gestellt wurden, auf Kurzarbeitergeld etc. Von einer fachkundigen, schnellen und einzelfallbezogenen Beantwortung solcher Fragen hängt das Überleben ungezählter Handelsbetriebe ab!
Die Betonung liegt hierbei auf dem Einzelfall. Zwar wurden im Internet in Windeseile die ersten Leitfäden zur Klärung unternehmenstypischer Fragen veröffentlicht, die mit der Coronakrise verbunden sind. Leider sind diese Leitfäden oft einseitig, oberflächlich oder gar irreführend. Noch problematischer ist, dass sie nur standardisierte Antworten liefern.
Und hier kommen Sie ins Spiel! Inhaber von Geschäften, die akut von einer Schließung bedroht oder betroffen sind, benötigen, wenn Sie Rechtsanwalt oder Steuerberater sind, Ihre Hilfe im Einzelfall. Nur Sie sind befugt und in der Lage, den Betroffenen dabei zu helfen, eine wirtschaftlich und rechtlich tragfähige Lösung zu erarbeiten, die von Behörden, Banken und Wettbewerbern akzeptiert wird. Kein Leitfaden und kein Musterschreiben, auch kein Legal Tech-Unternehmen kann Sie an dieser Stelle ersetzen! Den Nachteil wollen wir nicht verschweigen: Sie können für die ersten Gehversuche keine monetäre Gegenleistung erwarten. In normalen Zeiten wäre dies eine Zumutung, mit der wir nicht an Sie herantreten würden. Aber der aktuelle Ausnahmezustand, in dem wir uns befinden, ist eben nur durch Solidarität zu meistern.
Als Freiberufler sind Ihnen gemeinnützige Tätigkeiten vertraut. Ein guter Teil des Ansehens, dessen sich Rechtsanwälte und Steuerberater rühmen, rührt daher, dass sie in Anspruch nehmen, für die Rechtspflege mitverantwortliche Berufsstände zu sein. Diese treuhänderische oder für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Ganze mit eintretende Aufgabe kommt in der aktuellen Coronakrise zum Tragen. Als Gegenleistung winkt eine gesteigerte Anerkennung des Berufsstandes, der diese sicherlich gut gebrauchen kann, zumal er von einer vielfältigen und vitalen Wirtschaft noch mehr als andere abhängt und profitiert.
Und selbstverständlich berichtet ‚markt intern‘ gerne über gelungene Lösungen! Bitte berichten Sie uns von Ihren ersten Erfahrungen unter [email protected].
Falls Sie als pro-bono-Helfer anonym bleiben wollen, sichern wir Ihnen hiermit – und auf Wunsch auch dem Unternehmen, das Sie mandatiert hat – Vertraulichkeit nach den strengen Regeln des Redaktionsdatenschutzes zu.
Melden Sie uns Ihre Bereitschaft für pro-bono-Beratungstätigkeiten (ggf. verbunden mit einem zeitlichen Höchstrahmen) bitte auch direkt unter [email protected]. Wir vermitteln umgehend den Kontakt zu betroffenen Unternehmen!
Du sagst, du willst die Welt nicht retten, das ist dir alles ne Nummer zu groß.
Und die Weltenretter war'n schon so oft da, nur die meisten verschlimmbessern bloß.
Und doch fragt mich jeder neue Tag, auf welcher Seite ich steh.
Und ich schaff's einfach nicht, einfach zuzusehen, wie alles den Berg runtergeht.
(Rio Reiser, Wann, 1987)
Justiziar