Pflicht zum Homeoffice soll Arbeitgebern durch verbesserte Abschreibungen schmackhaft gemacht werden
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar mit der Bundeskanzlerin ging es auch um die nunmehr beschlossene befristete Pflicht der Arbeitgeber, Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, „sofern die Tätigkeiten es zulassen“. Welchen Sinn die befristete Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben soll, wie sie kontrolliert und umgesetzt werden soll, darüber liest man in dem Papier nichts. Auch nicht, auf welcher Datengrundlage die Entscheidung getroffen wurde, also wie viele Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen könnten, dies ablehnen. Dafür ist den Autoren aber offenbar der Gedanke gekommen, eine überflüssige, dafür aber neue Bürokratie auslösende Pflicht müssen den Arbeitgebern mit finanziellen Zuwendungen schmackhaft gemacht werden. Daher heißt es im Punkt 8 der Vereinbarung:
„Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Homeoffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden."
Den Autoren ist offenbar entgangen, dass etliche Gewerbetreibende gar keine Mittel mehr haben, neue IT zu kaufen. Noch ärgerlicher ist aber, so zu tun, als bewirke diese Maßnahme eine aktuelle finanzielle Entlastung der Unternehmen. Die Abschreibung 2021 angeschaffter Geräte wird frühestens 2022 wirksam. Günter J. Stolz, Steuerberater in Neustrelitz und Chefredakteur des ‘markt intern’-Briefes‘ steuerberater intern’, kommentiert diesen Vorgang so:
„Politiker sollten es unterlassen, in bestehende Arbeitsverhältnisse einzugreifen und Arbeitgebern Vorschriften zu deren Ausgestaltung zu machen. Soweit dies möglich ist, machen schon jetzt und ohne staatlichen Zwang die meisten Unternehmer von der Möglichkeit des Homeoffice Gebrauch. Dabei darf nicht übersehen werden, dass viele Arbeitnehmer eine strikte Trennung zwischen Arbeit und Beruf wünschen und deshalb das Homeoffice ablehnen. Völlig realitätsfremd ist es zu glauben, es würde zu einer Stimulierung der Wirtschaft führen, wenn Hardware und Software sofort abgeschrieben werden können. Viele Unternehmen befinden sich in der Krise und haben mit Verlusten zu kämpfen. Zusätzliches Abschreibungsvolumen kann in diesen Fällen nicht genutzt werden. Es mag grundsätzlich ein richtiges Signal sein, die ohnehin viel zu lange Abschreibungsdauer für Computer und Drucker deutlich zu reduzieren. Im Moment fehlt es jedoch vielen Unternehmern schlicht und ergreifend an den Mitteln, solche Investitionen zu tätigen.“
Chefredakteur