Liquiditätshilfen für Unternehmer – Sozialversicherungsbeiträge für März und April können auf Antrag zinslos gestundet werden
Am 27. März müssten die Unternehmer und Selbständigen die Sozialversicherungsabgaben für den Monat März für ihre Betriebe an die Sozialversicherungsträger überweisen. Ein Posten, der in der angespannten finanziellen Lage viele Betriebe vor eine echte Herausforderung stellen könnte. Der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist es erfreulicherweise gelungen, in die Rettungspakete der Bundesregierung aufzunehmen, dass die Sozialversicherungsbeiträge für März und April auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden können. Allerdings weist der GKV-Spitzenverband darauf hin, eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen sei „grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind“. Dies ist eine praktisch sehr unbefriedigende Einschränkung. Die MIT erklärt auf ‘markt intern’-Nachfrage dazu:
„Um die Stundung möglichst schnell zu beantragen, hat die MIT gemeinsam mit Experten aus Arbeitgeberverbänden ein Antragsformular entwickelt, das Unternehmen an ihre für die Sozialabgaben zuständige Einzugsstelle bei der Krankenkasse schicken können. Wir betonen, dass es sich nicht um ein offizielles oder mit den Sozialversicherungen abgestimmtes Formular handelt. Die Beantragung bedeutet noch keine Garantie einer Bewilligung. Unternehmer sollten möglichst vorher mit der zuständigen Einzugsstelle sprechen, bevor sie Ihre Sozialabgaben nicht zahlen. Sollten sie in einer Notsituation sein und bislang keine Hilfe bekommen haben oder keine Antwort auf ihren Stundungsantrag erhalten, können sie nur auf eigenes Risiko die Zahlung der Sozialabgaben parallel zum Antrag stoppen. Wir bitten die Unternehmer, sich parallel an die Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung ihrer Krankenkasse zu wenden, damit diese sie unterstützen!“
Das entsprechende Muster der MIT finden Sie hier: https://www.mit-bund.de/content/aussetzung-der-sozialbeitraege
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