Kassensysteme: Länderfinanzminister düpieren Olaf Scholz
Mächtigen Zoff gibt es zwischen dem Bundeskassenwart und seinen Länderkollegen. Stein des Anstoßes ist die Pflicht zur Anschaffung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische Kassen, die zwingend bis zum 30.9.2020 erfolgen sollte. Hier überschlugen sich in den vergangenen Wochen die Ereignisse. Bereits im Mai hatte sich die Redaktion ‘steuertip‘ in einem Schreiben ans Bundesfinanzministerium (BMF) dafür stark gemacht, einen Aufschub über den Stichtag hinaus zu ermöglichen, was jedoch lapidar abgelehnt wurde. In einem weiteren Schreiben vom 30.6.2020 teilte das BMF auch zahlreichen Verbänden mit, es bestehe keine Notwendigkeit, die bis zum 30.9.2020 geltende Nichtbeanstandungsregelung zu verlängern.
Bis auf Bremen haben mittlerweile alle Bundesländer beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme bis zum 31.3.2021 Zeit zu geben. Voraussetzung ist jedoch, dass der Betriebsinhaber die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30.9.2020 (in Berlin bis zum 30.8., in Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen bis zum 31.8.2020) nachweislich verbindlich bestellt (in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben) oder den Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen hat, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Wichtig: Ein Antrag beim zuständigen Finanzamt ist nicht erforderlich. Allerdings sollten die Betriebsinhaber die Belege über Bestellung bzw. Auftragserteilung aufbewahren, um ihre Bemühungen nachweisen zu können. Details können Sie in den Pressemitteilungen der Länder nachlesen:
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