Jetzt unbedingt Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer stellen
Neben den bekannten steuerlichen Maßnahmen wie der zinsfreien Stundung fälliger Steuerzahlungen oder der Herabsetzung steuerlicher Vorauszahlungen gibt es in einigen Bundesländern eine weitere Möglichkeit, sich als Unternehmer schnell zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Es geht um die Erstattung der geleisteten Sonderzahlung auf die Umsatzsteuer. Steuerberater Detlef Arendt (Küpper + Kollegen) erläutert im Gespräch mit ‘markt intern’, dass derartige Anträge vergleichsweise schnell von der Finanzverwaltung erledigt werden. Erste Mandanten hätten bereits eine Rückzahlung erreicht. Die Formulare und das Procedere der Bundesländer, die dies praktizieren, finden sie in unserer Übersicht Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Unterstützung der Wirtschaft zur Übersicht
Chefredakteur