Elterngeld im Corona-Zeitalter
Am 7.5.2020 hat der Bundestag die Reform des Elterngeldes verabschiedet. Familien sollen in der Covid-19-Pandemie geschützt werden, indem das Elterngeld 'krisenfest' gemacht wird. Die drei Kernelemente der Neuregelung sind:
- Die Möglichkeit des Aufschiebens der Elterngeldmonate. Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, dürfen ihre Elterngeldmonate aufschieben, auch über den 14. Lebensmonat ihres Kindes hinaus, wenn die Situation rund um die Corona-Pandemie gemeistert sein wird. Fristende ist Juni 2021. Die später genommenen Monate sollen bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes verringern.
- Die Absicherung des Partnerschaftsbonus: Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, entfällt nicht oder muss nicht zurückgezahlt werden, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
- Die Vermeidung der Reduzierung des Elterngeldes durch Corona-Hilfen: Während des Bezugs von Elterngeld reduzieren Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, nicht die Höhe des Elterngeldes. Dazu gehört beispielsweise das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, könnten werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.
Peter Vogt
Chefredakteur
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