Coronakrise muss Vermieter und Mieter zusammenrücken lassen!
Was bisher nur für Apokalyptiker denkbar war, ist nun bittere Realität geworden. Der explosionsartig sich vermehrende tödliche Corona-Virus hat das öffentliche Leben fast global auf null heruntergefahren. Deutschland wird davon hart getroffen, auch wenn unser Gesundheitssystem anders als in Italien noch nicht in die Knie gegangen ist. Diese für kleine und mittelständische Betriebe oft existenzbedrohende Krise schlägt unmittelbar auch auf die Immobilienwirtschaft durch. Denn insolvente Unternehmen fallen schlagartig als Gewerbemieter aus. Da die Zahl der Betriebe insgesamt in der Krise sehr stark sinken dürfte, wird es auch weniger Nachrücker geben als bisher möglich, heißt es dazu in einem gemeinsamen Appell der Wirtschaftsverbände in Deutschland von heute. Mitunterzeichner für die Immobilienwirtschaft sind Haus & Grund und der Dachverband ZIA.
Die beteiligten Dachorganisationen und Verbände setzen sich in ihrem dringenden Appell („Atempause für Gewerbemieten in der Corona-Krise“) dafür ein, alle Akteure – Vermieter ebenso wie Mieter von Gewerbeimmobilien – an einen Tisch zu bringen und über eine befristete Anpassung der Mietverträge zu sprechen. Ziel des Dialogs soll sein, „trotz unter-schiedlicher Interessen, wichtige Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und bei krisenbedingten Problemen einen fairen Ausgleich und individuelle Lösungen zum dauerhaften Erhalt der Mietverhältnisse zu ermöglichen“. Die Krise lasse sich „nur mit Solidarität und gegenseitigem Verständnis füreinander bewältigen“. Das setze aber voraus, dass „der von Bundesregierung geplante Krisenfonds für Härten im Immobilienbereich auch auf die Probleme gewerblicher Vermietung ausgerichtet werde“. Diese Forderung ist so selbstverständlich, dass wir sie nur vorbehaltlos unterstützen können.
Im Eiltempo auf den Weg bringen will die Bundesregierung in dieser Woche das „Corona 19-Epidemiegesetz". An diesem Freitag will auch der Bundesrat dafür grünes Licht geben. Das Gesetz kann damit in Kürze nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten. Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume wird damit das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.6.2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen. Dies gilt für Pachtverhältnisse entsprechend.
Unsere Empfehlung lautet für Vermieter wie Mieterlautet: Das Handeln beider Parteien sollte von dem Bemühen bestimmt sein, die Krise für beide Seiten so schadlos wie möglich zu überstehen. Dazu können z.B. (teilweise) Stundung der Miete und – soweit zulässig – Abtretung von Auszahlungsansprüchen auf staatliche Zuschüsse helfen. Denn es wird ein Leben nach Corona geben – wann auch immer.
Chefredakteur