Bund hat Bedingungen für Überbrückungshilfen während der Antragsfrist verändert
Ein völlig frustrierendes Erlebnis müssen derzeit viele Steuerberater und im Nachgang deren Mandanten machen, die Überbrückungshilfen über das Portal der Bundesregierung beantragen. Klammheimlich hat die Bundesregierung nämlich die Bedingungen geändert, weil die ursprünglich versprochenen Hilfen nicht den Segen der EU-Kommission gefunden haben. Ausführlich hat das Handelsblatt darüber am 11. Januar berichtet (www.markt-intern.de/coronahilfen-aenderung). Für die Hilfesuchenden Unternehmen ist dies ein dreifaches Debakel:
- Erstens bekommen Sie die dringend notwendigen Hilfen nur mit reichlich Zeitverzug
- Zweitens fallen die Hilfen geringer aus als gedacht und
- drittens müssen sie schlimmstenfalls aufgrund der geänderten Bedingungen komplett zurückgezahlt werden.
Gleichzeitig fordern die Steuerberater aber zu Recht dennoch ihr vereinbartes Honorar für die Antragstellung. Günter J. Stolz, Steuerberater in Neustrelitz und Chefredakteur des ‘markt intern’-Briefes‘ steuerberater intern’, kennt die Probleme, die sich daraus für Steuerberater und Mandanten ergeben. Sein Kommentar in Richtung Bundesregierung fällt entsprechend drastisch aus: „Wer von Steuerberatern gute Arbeitsergebnisse erwartet, muss klare Vorgaben liefern und sich daran halten. Bei vielen Kollegen ist die Belastungsgrenze bereits überschritten. Hierzu tragen unvollständige, unübersichtliche und sich ständig ändernde Regelungen ganz wesentlich bei. Speziell in der für viele Mandanten schwierigen aktuellen Situation sind quasi heimliche Änderungen bei den Antragsbedingungen der Überbrückungshilfen ein Skandal. So geht jedes Vertrauen in das Pandemiemanagement der Regierung verloren."
Chefredakteur