OLG Düsseldorf stärkt Leserbindung

Zu viel Engagement für 'markt intern'-Leser? Kann es nicht geben, glaubten wir. Das sah die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf anders. Sie meinte, die Hilfestellungen am 'Direkten Draht' seien Dienstleistungen, die nur Anwälte ausüben dürften. Und zwar keine Branchenanwälte, wie sie in Ihren 'mi'-Redaktionen sitzen. Sondern einzig und allein Rechtsanwälte. Das sahen – und sehen! – wir anders. Denn wie sollten wir mit unseren Lesern in den Dialog treten, ohne auf jeden Einzelfall einzugehen? 'mi' würde als Dialog-und auch als Aktionsmedium entwertet. Wo kämen wir da hin? Seit dem 10. November 2022 steht fest: Wir – und Sie – können aufatmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte unseren Standpunkt. Nunmehr steht fest, dass es bei unserem Motto 'mi' – mehr als information – ganz legal bleiben darf. Einen Kommentar zum Urteil – und einen Link zum Urteil selbst – finden Sie in unserem Mittelstandsblog unter www.markt-intern.de/urteil-direkter-draht. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf war bereits früher gerichtlich aufgefallen, weil ihr Präsident gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hatte (www.markt-
intern.de/interview-­dr-heide
). Auch das kann Ihnen bei 'mi' nicht passieren: Wir sind zwar nicht neutral, dafür aber fair!