Swarovski vs. Swarovski: Familienfehde geht in die nächste Runde

Swarovski vs. Swarovski: Familienfehde geht in die nächste Runde Vor zwei Jahren hatten 80 Prozent der Gesellschafter aus der Familie für die Neuordnung des Unternehmens gestimmt. Der oppositionelle Teil der Familie hatte daraufhin geklagt – und jetzt Recht bekommen. Ein zentraler Punkt, gegen den die Gegner der Strukturreform innerhalb der weitver­zweigten Swarovski-Familie ankämpften, war das Einsteigen der Swarovski International Holding mit Sitz in der Schweiz beim Tiroler Stammhaus des Kristallkonzerns, der D. Swa­­rovski KG. Durch die Verschiebung wurden die Rechte der einzelnen Familienmitglieder, sprich Gesellschafter, maßgeblich reduziert. Nun entschied ein Schiedsgericht über die Rechts­widrigkeit der Umstrukturierung und stellt fest, dass kein rechtswirksamer Gesellschafterbeschluss zustande gekommen ist. Alle damit verbundenen Beschlüsse sind somit nichtig und müssen rückabgewickelt werden. Das Urteil stellt fest, dass aufgrund geltender Gesellschafterverträge und Familiensatzungen für derart weitreichende Eingriffe in den Rechtsraum von ­Einzelgesellschaftern Einstimmigkeit bzw. zumindest 95 % Zustimmung nötig wären. Somit geht aus dem Gerichtsbeschluss hervor, dass die Neuordnung gegen die seit Jahrzehnten gültige Familienverfassung von Swarovski widerspricht.