Oberlandesgericht Frankfurt urteilt zu nachgeahmten 'Plastikuhren'

Der Vertrieb einer nachgeahmten 'Plastikuhr' kann trotz markenähnlicher Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein. Es kann zu einer mittelbaren Herkunftstäuschung kommen, wenn dem Verkehr bekannt ist, dass etwa für Mode- und Sportartikelhersteller Uhren…