Zoff um TSE zu Ende!

Zoff um TSE zu Ende! Letzte Woche hatten wir über das Hickhack zwischen Bund und Ländern zur Nichtbeanstandungsregelung für technisch zertifizierte Sicherheitseinrichtungen (TSE) berichtet. Auf Nachfrage der Kollegen der Redaktion 'steuertip' erfahren wir: Nach Ansicht der Länder wurde die Nichtbeanstandungsregelung durch ihre individuellen Ländererlasse gar nicht verlängert. Vielmehr habe man Billigkeitsmaßnahmen erlassen. Da es sich um zwei unterschiedliche Verwaltungsakte handelt, könne das BMF-Schreiben die Länder also gar nicht einschränken. Kurzum: Das Fehlen einer TSE wird im entsprechenden Bundesland gebilligt, sofern alle Voraussetzungen (u. a. verbindliche Bestellung bis spätestens Ende September) erfüllt sind.