'WiW'-Warner Abmahnfalle Universalschlichtungsstelle

'WiW'-Warner Abmahnfalle Universalschlichtungsstelle Seit dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeiter haben und eine Website unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, dem Endverbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich mitteilen, ob sie freiwillig bereit oder aufgrund von Rechtsnormen verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und, wenn dies der Fall ist, auf der Homepage auf die zuständige Stelle hinzuweisen. Neben branchenspezifischen Schlichtungsstellen gibt es künftig für Sachverhalte, in denen keine besondere Schlichtungsstelle gesetzlich anerkannt oder eingerichtet ist, als bundesweite Auffangschlichtungsstelle das Zentrum zur Schlichtung e. V. Diese wurde zum Jahreswechsel von der bisherigen 'Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle' zur 'Universalschlichtungsstelle' und ist nun auch als solche zu bezeichnen. Die Kontaktdaten: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.universalschlichtungsstelle.de, mail@universalschlichtungsstelle.de. Um mögliche Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie baldmöglichst eine Umbenennung vornehmen. Mitglieder des WiW haben jederzeit die Möglichkeit, sich bei weiteren Fragen an uns zu wenden.