Gewährleistung für Urlaubskauf

Gewährleistung für Urlaubskauf Ein 'mi'-Abonnent schildert uns einen Fall aus seinem Geschäftsalltag: „Eine Urlauberin hat im Februar 2019 bei uns im Geschäft eine Uhr gekauft. Nun geht die Beschichtung am Gehäuse und am Band ab – wir gehen deshalb von einer berechtigten Reklamation aus. Sie hat uns die Uhr inzwischen zugesandt und möchte weder Reparatur noch Ersatz, sondern ihr Geld zurück. Bevor wir die Uhr zum Lieferanten einsenden, wollen wir wissen, ob die Kundenforderung berechtigt ist?“ Grundsätzlich gilt bei Gewährleistung, dass der Kunde zwei Nachbesserungsversuche akzeptieren muss. Nur wenn diese fehlschlagen, kann er vom Kauf zurücktreten. Außerdem möchte unser Leser wissen, ob er seinen Kunden die Portokosten ersetzen muss, wenn sie ihm im Rahmen der Abwicklung einer Gewährleistung Uhren oder Schmuck per Post zusenden. Die Antwort: Ein Käufer kann bei der Abwicklung eines Gewährleistungsfalles Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Transportkosten gehören zu den erforderlichen Aufwendungen, wenn die Kaufsache zum Zweck der Nacherfüllung an einen nicht ohne Weiteres erreichbaren Ort gebracht werden muss, was bei Einkäufen im Urlaub in der Regel der Fall ist. Allerdings muss Ihr Kunde die Kostenübernahme ansprechen, bevor er das Päckchen zur Post bringt, um Ihnen die Chance zu geben, den für Sie günstigsten Transportweg zu bestimmen. Unser Tipp: Alles Wichtige zum Gewährleistungsrecht finden Sie in unseren Ratgebern Reklamationen beim Kauf (Teil I und II), die Sie auf www.markt-intern.de/ratgeber zum Download finden. 'mi'-Abonnenten können dieses Angebot ohne zusätzliche Kosten nutzen!