Den Graumarkt austrocknen

Den Graumarkt austrocknen Letztes Jahr hatten wir uns intensiv mit dem Thema 'Graumarkt bei Uhren' beschäftigt. In diesem Zusammenhang hatten wir auch über das sogenannte Kanebo-Urteil berichtet (U 28/2018). Damals hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass der Luxusartikel-Hersteller Kanebo einem Graumarkthändler – im strittigen Fall war es die Handelskette real – den Vertrieb seiner Produkte untersagen darf. Damit hatte ein deutsches Obergericht erstmals anerkannt, dass Hersteller von Luxuswaren den Verkauf von Graumarktware unterbinden können, wenn ihre Produkte in einem ruf- und imageschädigenden Verkaufsumfeld vertrieben werden. Nun gibt es ein weiteres Urteil mit ähnlichem Tenor: Das Landgericht Düsseldorf hat real untersagt, Issey Miyake-Produkte auf real.de zu vertreiben. Zum Hintergrund erfahren wir von unserem Kollegen Dr. Andreas Leistikow, Chefredakteur des 'mi'-Branchenbriefes Parfümerie/Kosmetik: „Es kommt nicht darauf an, ob die Ware in Deutschland verkaufsfähig ist. Das ist sie in der Regel, wenn sich der Graumarkthändler mit Ware eindeckt, die aus der Europäischen Union stammt oder die Nummerncodierung nicht zerstört ist. Die Düsseldorfer Richter sehen für ein Verbot als entscheidend an, ob der Verkäufer das Luxusimage der Marken beschädigt, und das tut real im Falle von Issey Miyake.“ Dieses Urteil verbessert die Möglichkeiten für Hersteller ganz wesentlich, aktiv gegen den Graumarkt vorzugehen. Wir sind gespannt, ob wir demnächst von entsprechenden Aktionen erfahren!