Pandora-Werbung abgemahnt

Pandora-Werbung abgemahnt Auf verschiedenen Kanälen warb die dänische Schmuckmarke Pandora mit einer
Karatangabe für vergoldeten Schmuck. Der Hinweis „18 Karat vergoldetes Sterling-Silber“ ist allerdings geeignet, unwissende Verbraucher in die Irre zu führen. In einem ähnlichen Fall stellte das OLG Karlsruhe in einem Urteil vom 6. Juli 2017 (Az. 4 U 163/13) fest, dass auch eine objektiv zutreffende Angabe irreführend sein kann, wenn ein beachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise mit einer objektiv richtigen Angabe eine unrichtige Vorstellung verbindet. Obwohl bei einer Vergoldung der Gewichtsanteil dieses Edelmetalls wertmäßig kaum ins Gewicht fällt, könnten Verbraucher davon ausgehen, dass es sich um ein besonders hochwertiges Produkt handelt. Vor diesem Hintergrund schickte der Verein 'Wirtschaft im Wettbewerb' dem Lieferanten eine Abmahnung und forderte ihn auf, diese Werbung zu unterlassen.