Büro-Fachhandel

Ausgabe: B 49/20

Datum: Düsseldorf, 3. Dezember 2020 | 49. Jahrgang | ISSN 1431-3316

Wer kennt ihn nicht? Versprach Käpt'n Iglo doch für viele von Kindesbeinen an den wahren Fischstäbchen-Genuss! Jetzt streiten sich Iglo und Appel Feinkost um die bekannte Werbefigur, heute will das Landgericht München ein Urteil sprechen. Iglo will dem Mitbewerber Appel Feinkost verbieten, mit einer ähnlichen Figur zu werben – einem Käpt'n mit Bart und Seemannsmütze – weil der Verbraucher die Figuren verwechseln könne. Dies sei irreführend und ein Fall von unlauterem Wettbewerb. Wir hoffen, dass Sie für Ihre Kunden unverwechselbar sind, auch mit einem attraktiven Dienstleistungsangebot:

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe B 49/20: