Und noch einmal zur MwSt.-Senkung!

Und noch einmal zur MwSt.-Senkung! „Für den Einzelhandel bedeutet die Steuersenkung einen extrem hohen administrativen Aufwand. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat wichtige Punkte klargestellt: Wer die Preisreduzierung so schnell nicht am Artikel, an der Verpackung oder im Regal ändern kann, könnte die Senkung pauschal an der Kasse vornehmen. Die Preisangabenverordnung dürfte bei einem niedrigeren Kassenpreis unkritisch sein. Viel kritischer aber ist, dass 3 Prozentpunkte Mehrwertsteuersenkung gar nicht 3 % Preisreduktion ausmachen. Vielmehr sind es nur 2,52 %. Das aber wird keinem Kunden zu vermitteln sein. Wer also an der Kasse 3 % abzieht, schmälert seine Marge um 0,48 %. Und aufgepasst: Für preisgebundene Artikel wie Zeitschriften und Bücher darf an der Kasse gar kein Rabatt gegeben werden!“, sagt der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB). Und was sagen Sie? Machen Sie mit bei unserer aktuellen Umfrage!