Grundsteuer: Weiter Verunsicherung bei der Erklärungsabgabe

Grundsteuer: Weiter Verunsicherung bei der Erklärungsabgabe Ab 2025 soll die neue Grundsteuer gelten. Deshalb müssen alle Eigentümer in Deutschland eine sog. Feststellungserklärung für ihre bebauten und unbebauten Grundstücke abgeben. Die Frist hierfür wurde um drei Monate bis zum 31.1.2023 verlängert, weil viele Steuerpflichtige mit der komplizierten Dateneingabe im Finanzportal 'Mein Elster' überfordert sind. Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform haben elf Länder das komplizierte Bundesmodell (mit abweichender Steuermesszahl) gewählt, während sich fünf Länder für ein einfacheres Modell entschieden haben. Experten halten das Grundsteuergesetz des Bundes sogar für verfassungs­widrig. Der Informationsbedarf ist daher bei Eigentümern, Hausverwaltern und Steuerberatern groß, wie unser zweistündiges Grundsteuer-Webinar am 30.11.2022 gezeigt hat. Im Rahmen dieses Online-Formats konnten zahlreiche offene Fragen aus der Praxis im Dialog mit dem IVD-Steuer­experten Hans-Joachim Beck geklärt werden. Besonders wichtig war den Teilnehmern, dass sie neben einer Videoaufzeichnung und umfangreichen Unterlagen auch Mustereinsprüche gegen ihre Festsetzungsbescheide erhalten. Diese sind unverzichtbar, um Steuerbescheide offenzuhalten, falls Karlsruhe das Bundesmodell oder einzelne Landesmodelle für verfassungswidrig erklären sollte. Wird diese Möglichkeit verpasst, sind Rechtsmittel gegen den späteren Grundsteuerbescheid der Kommune nicht mehr möglich. Unser Tipp: Sollten Sie das Webinar verpasst haben, können Sie als Abonnent alle oben beschriebenen Leistungen zu einem um 10 % ermäßigten Preis (116,10 € netto zzgl. 19 % MwSt) erwerben. Das komplette Paket ist in unserem Webshop abrufbar unter: https://shop.markt-intern.de/.