Thermofenster — Klagebefugnis für DUH

Thermofenster — Klagebefugnis für DUH Der EuGH ent­schied am 8.11.22, dass auch gemeinnützige Umweltvereinigungen klagen dürfen, damit Umweltstandards eingehalten werden können und ebnet damit den Weg für Klagen der Deutsche Umwelthilfe e. V./Radolfzell (DUH). Diese feiert das Urteil als „Paukenschlag gegen den Betrugsdiesel“ und erhebt sich einmal mehr in die ­Rolle des Robin Hood der Lurche und Lärchen. Dass sich dieser Sieg vor dem obersten europäischen Gericht wohl auf die formale Klagebefugnis und weniger auf die ­Inhalte der Thermofenster bezieht, davon ist man bspw. bei Volkswagen überzeugt. Ein Sprecher dazu: „Die Auswirkungen des Urteils auf Volkswagen sind gering. Es drohen weder behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen noch Hardware-Nachrüstungen.“ Auch wenn die Klagen von Umweltverbänden gegen die Genehmigung von Thermofenstern nun zulässig sei, blieben sie in der Sache erfolglos, ebenso wie mögliche Schadenersatzforderungen. Ähnlich sieht es Prof. Thomas Koch vom Karlsruher Insti­tut für Technologie (KIT), dessen Gutachten zu Thermofenstern u. a. vom EuGH genutzt wurden. Gegenüber Auto-­Medienportal.net äußert sich Prof. Koch dazu: „Ob ein konkretes Thermofenster zulässig ist, wird nicht auf europäischer, sondern auf nationaler Ebene entschieden. Und die Rechtsprechung von mehreren Senaten des Bundesgerichtshofes, also des höchsten Zivilgerichts in Deutschland, ist eindeutig und einheitlich: Thermofenster an sich stellen keine sittenwidrige Schädigungshandlung dar. Auch aus Sicht des Kraftfahrt-Bundesamtes dienen Thermofenster typischerweise der Vermeidung von plötzlichen und außergewöhnlichen Motorschäden und sind regulatorisch zulässig. So hat sich das KBA immer wieder, zuletzt im Juli, geäußert. Es würde mich wundern, wenn angesichts dieser eindeutigen höchstrichterlichen Bewertung nun generell eine erfolgreiche Klage gegen Thermofenster geführt werden kann.“ – Letztendlich bringt es der Experte auf den Punkt: „Es handelt sich um ein reines Altlastenthema, und gerade die Software-Updates, die jetzt angegriffen werden, machen diese alten Fahrzeuge deutlich sauberer. Im Moment sind alle blamiert: Die Fahrzeughersteller mit teilweise minimalistisch ausgeführten NOx-Emissionsstrategien, die Gesetzgebung durch unbefriedigende Abbildung der Komplexität, aber auch die Umweltverbände, die vieles fordern, aber nicht berücksichtigen, was in einer Groß­serie unter anspruchsvollen Entwicklungszeitleisten wirklich umsetzbar ist. Das Thema sollte zu einem Abschluss kommen.“