Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises
Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises Wer heute einen Neuwagen bei BMW kauft, kann sich selbst nach der Unterschrift auf dem Kaufvertrag nicht mehr auf den Preis verlassen: Nur wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung nicht mehr als vier Monate liegen, bleibt der Kaufpreis wie versprochen. Wenn die Auslieferung regulär in weiterer Ferne liegt oder sich ungeplant verzögert, räumt sich BMW laut einem Bericht der 'Automobilwoche' das Recht auf eine nachträgliche Anpassung des eigentlich vereinbarten Kaufpreises ein. Die Richtung der Anpassung ist bei einer zweistelligen Inflation auch klar: Aufgrund der derzeit kaum langfristig kalkulierbaren Einkaufspreise für Rohstoffe und der weiterhin angespannten Lage im Bereich der Chips und Halbleiter wurden die Listenpreise im Lauf der letzten Jahre ungewöhnlich häufig und auch ungewöhnlich deutlich angehoben. Zwar können betroffene Kunden im Fall einer solchen Preiserhöhung vom Kaufvertrag zurücktreten und die Bestellung stornieren, im Regelfall wird aufgrund des Mangels an günstigeren Alternativen aber doch in den sauren Apfel gebissen. Genau wie BMW handhaben es derzeit auch einige andere Hersteller: Wie die Automobilwoche recherchiert hat, gilt die auf vier Monate beschränkte Preisbindung derzeit auch bei Mercedes. Dort erlaubt man den Kunden nur dann einen kostenlosen Rücktritt, wenn sich der Preis in der Zwischenzeit um mehr als 3 % erhöht hat – bleibt es bei wenigen hundert Euro, ist der Käufer weiterhin zum Abnehmen des Fahrzeugs zum dann höheren Preis verpflichtet.
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