Die Sicht des Durchschnittsverbrauchers: Weder statistische Daten noch Gutachten

Bei Entscheidungen zur Umsatzsteuer nutzen die Gerichte gerne das Konstrukt der 'Sicht des Durchschnittsverbrauchers'. Dies betrifft z. B. die Abgrenzung vergleichbarer Leistungen. Zu denken ist etwa an Leistungen von Taxi- und Mietwagen