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Reisekosten: 'Einstellungsort' bedeutet nicht 'Erste Tätigkeitsstätte'

Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sind zwar beruflich veranlasst, können aber nur mit der Entfernungspauschale (0,30 € bzw. 0,38 € pro Entfernungskilometer) als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Vorhandensein einer ersten Tätigkeitsstätte richtet sich zunächst…

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