Internationales Steuerrecht

Länder, die als nicht kooperativ i. S. v. Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit sowie der Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS) eingestuft werden, setzt der Rat der Europäischen Union regelmäßig auf eine 'Schwarze Liste'. Aktuell sind Antigua und Barbuda, Belize sowie die Seychellen dazugekommen. Gestrichen wurden dagegen die Britischen Jungferninseln, Costa Rica sowie die Mar­shall­inseln. Unser Tipp: Ausführliche Informationen zur 'EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke' erhalten Sie unter https://t1p.de/EU-schwarze-Liste.