Grundsteuer
Liegt eine Ertragsminderung von mehr als 50 % vor, kann auf Antrag die gezahlte in Höhe von 25 % erlassen werden. Ein Erlass von 50 % ist möglich, sofern gar keine Mieten (z. B. wegen kompletten Leerstands) eingenommen wurden. Voraussetzung: Es liegt kein Eigenverschulden des Eigentümers vor, z. B. durch nicht marktgerechte Mietforderungen oder mangelnde Initiativen bei der Mietersuche. Beachten Sie: In einem aktuellen Urteil (Az. 5 K 350/23 st460523) macht das Verwaltungsgericht Koblenz deutlich, welche Anstrengungen hinsichtlich der Mietersuche für eine Gewerbeimmobilie (im konkreten Fall ein Tenniszentrum) erforderlich sind. Der Erlass wurde u. a. deshalb abgelehnt, weil die Eigentümerin das Objekt nicht in den einschlägigen Suchportalen im Internet angeboten hatte. Die Werbeaktivitäten auf der eigenen Homepage bzw. Facebook-Seite wurden wegen deren geringeren Reichweiten als nicht ausreichend eingestuft.
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