Gesellschaftsrecht

Mit Schreiben vom 19.7.2023 (Az. IV C 2 – S 2701/19/10001 :004 st310823) äußert sich das BMF zu den steuerlichen Folgen der Löschung ­einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister nach dem 31.12.2020. Die BMF-Schreiben vom 6.1.2014 (st030414) und vom 19.10.2017 (st460817) sind jedoch weiterhin anzuwenden, falls die Limited vor dem 1.1.2021 im Companies House gelöscht wurde.