Eigengenutztes Baudenkmal: Steuervorteil auch bei Auslandsobjekt?

Für Eigentümer eines Baudenkmals, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, gibt es die steuerliche Förderung nach § 10f EStG. Begünstigt sind zwar nicht die Anschaffungskosten, wohl aber nachträgliche Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen