Arbeitsrecht

Überwacht der Arbeitgeber den Arbeitsplatz mit einer Kamera und weist er durch Schilder darauf hin, ist die Videoaufzeichnung in einem späteren Kündigungsschutzprozess zum Beweis eines Fehlverhaltens verwertbar, entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 29.6.2023, Az. 2 AZR 296/22). Ein Beweis­verwertungsverbot zugunsten des Arbeitnehmers bestehe hier nicht. Beachten Sie: Der vollständige Urteilstext liegt bislang nicht vor, sondern lediglich eine Pressemitteilung (st310923).