Kryptowährungen: Es gilt die einjährige Spekulationsfrist

Der Gesetzgeber unterteilt private steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte in Geschäfte  mit Grundstücken bzw. Grundstücksrechten  mit anderen Wirtschaftsgütern und  Geschäfte, bei denen die Veräußerung früher erfolgt als der Erwerb (§ 23 Abs. 1…