Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten: Die Ausnahmen

Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind als außer­ordentliche Einkünfte zwar steuerpflichtig, werden allerdings nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert. Dies geschieht mittels der komplizierten 'Fünftelregelung' (vgl. Beilage zu 'steuer­tip'