Ukraine

Angesichts des Kriegs helfen Bürger und Unternehmen den hier ankommenden Flüchtlingen. Zudem gibt es viele Unterstützungsleistungen in das Krisengebiet. Der zeitliche Anwendungsbereich der unterschiedlichen steuerlichen Entlastungen ist vor Kurzem bis zum 31.12.2023 verlängert worden (vgl. 'steuertip' 46 und 47/22). Dementsprechend hat das BMF seinen umfangreichen Fragen-/Antwortenkatalog zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg Geschädigten, auf den wir zuletzt in 'steuertip' 30/22 hingewiesen hatten, überarbeitet und mit Stand vom 31.1.2023 neu veröffentlicht (st062723)