Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Seit dem 1.1.2023 sind die Betreiber digitaler Plattformen, wie z. B. AirBnB, Amazon oder eBay, verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern zahlreiche Informationen über die Nutzer mitzuteilen. Hintergrund ist die Befürchtung, die dort erzielten Einkünfte würden gar nicht oder nur unvollständig versteuert. In einem Schreiben vom 2.2.2023 (Az. IV B 6 – S 1316/21/10019 :025 st062323) erläutert das BMF, wie das Gesetz aus seiner Sicht auszulegen ist. Unser Tipp: Verständliche und praxisbezogene Erläuterungen zu den Konsequenzen für die Nutzer solcher Plattformen bekommen Sie in der Beilage zu ­'steuertip' 10/23.