Energiepreispauschale
Obwohl das 'Studierenden-Energiepreispauschalengesetz' (EPPSG) schon zum 21.12.2022 in Kraft getreten ist, müssen die anspruchsberechtigten Studenten und Fachschüler weiterhin auf die Auszahlung der 200 € warten. Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mitteilt (Bundestags-Drucksache 20/5441 st062623), hänge das konkrete Startdatum „von der Schaffung der rechtlichen und praktischen Voraussetzungen durch die Länder ab.“ Weitere Hinweise zum 200-€-Zuschuss können Sie den FAQ des Bundesbildungsministeriums entnehmen, die erneut aktualisiert und mit Stand vom 25.1.2023 veröffentlicht worden sind unter https://t1p.de/BMBF-EPPSG.
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