Alleinerziehende: Neue Vorteile beim Entlastungsbetrag

Alleinstehende Steuerzahler erhalten gem. § 24b Abs. 1 EStG einen Entlastungsbetrag, der von der Summe der Einkünfte abgezogen wird. Dieser lag für 2022 bei 4.008 € und wurde ab 2023 um 252 € auf 4.260 € erhöht. Voraussetzung: Zum Haushalt…