Investmentsteuergesetz

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF sein Schreiben vom 21.5.2019 mit Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung ergänzt und geändert. Die Einzelheiten beinhaltet das Schreiben vom 30.12.2022 (Az. IV C 1 – S 1980-1/19/10008 :027 st030423).