Grunderwerbsteuer

Belässt ein Grundstückskäufer dem Verkäufer (oder einem Dritten) Nutzungsrechte an dem Grundstück wie z. B. Nießbrauchs- und Wohnungsrechte ohne Vereinbarung einer angemessenen Vergütung, liegt hierin ein geldwerter Vorteil, der in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. So entschied es das FG Baden-Württemberg in einem Urteil mit dem Az. 5 K 2500/21. Das letzte Wort hat aber der BFH, bei dem die Revision unter dem Az. II R 32/22 anhängig ist.