Immobilienfinanzierung
Immobilienfinanzierung Wir bereits vorab in 'steuertip' 46/22 berichtet, sieht der neue § 16a Geldwäschegesetz ein Verbot der Barzahlung (Bargeld, Kryptowerte, Gold, Platin oder Edelsteine) beim Kauf von Immobilien vor. Gleiches gilt für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen unmittelbar oder mittelbar eine inländische Immobilie gehört. Die Verschärfung betrifft Rechtsgeschäfte, die ab dem 1.4.2023 geschlossen werden. Verpackt ist die Änderung im 'Sanktionsdurchsetzungsgesetz II' (st510422), das der Bundesrat am 16.12.2022 endgültig verabschiedet hat.
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