Betriebsprüfung

Betriebsprüfung Ab 2024 gelten bei der Einordnung Ihres Unternehmens in Größenklassen bei den Umsatzerlösen sowie beim steuerlichen Gewinn neue Grenzwerte. Diese hat das BMF mit Schreiben vom 15.12.2022 (Az. IV A 8 – S 1450/19/10001 :003  st 510322) veröffentlicht. Von dieser Zuordnung hängt es ab, wie häufig Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen. Beachten Sie: Bereits mit Schreiben vom 20.4.2022 (st170522) hatte das BMF eine neue Einordnung der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen veröffentlicht. Dort wird festgelegt, ob es sich bei Ihrem Unternehmen z. B. um einen Handelsbetrieb, Fertigungsbetrieb oder einen freien Beruf handelt.