Haushaltsnahe Leistungen

Laut einem Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 6 K 1946/21) können Gebühren für die Müllentsorgung nicht im Rahmen von § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Hierüber berichteten wir in 'steuertip' 15/22 und machten gleichzeitig auf das anhängige Revisionsverfahren beim BFH mit dem Az. VI R 8/22 aufmerksam. Beachten Sie: Leider wurde die Revision als unzulässig verworfen, weil der Prozessbevollmächtigte die Begründung verspätet eingereicht hat. Somit bleibt die Frage der Abzugsfähigkeit höchstrichterlich weiterhin unbeantwortet. Gleiches gilt übrigens auch für die Abwassergebühren.