Erbschaftsteuer

In gemeinsamen Erlassen vom 13.10.2022 (st500922) haben die obersten Finanzbehörden der Länder zu § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen) und § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen) in Umwandlungsfällen Stellung genommen. Konkret geht es um folgende Bereiche:  Entstehen jungen Verwaltungsvermögens durch Umwandlungsvorgänge  Junge Finanzmittel durch Umwandlungsvorgänge  Folgen von Umwandlungsvorgängen für das vereinfachte Ertragswertverfahren.