Erbschaftsteuer
In gemeinsamen Erlassen vom 13.10.2022 (st500922) haben die obersten Finanzbehörden der Länder zu § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen) und § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen) in Umwandlungsfällen Stellung genommen. Konkret geht es um folgende Bereiche: Entstehen jungen Verwaltungsvermögens durch Umwandlungsvorgänge Junge Finanzmittel durch Umwandlungsvorgänge Folgen von Umwandlungsvorgängen für das vereinfachte Ertragswertverfahren.
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